AGBs
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Fa. Joachim Richter Systeme und Maschinen GmbH & Co. KG • |
I. AllgemeinesAllen Lieferungen und Leistungen der Fa. Joachim Richter Systeme und Maschinen, liegen diese allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde. Abweichende oder ergänzende Vereinbarungen – insbesondere widersprechende Geschäftsbedingungen unserer Vertragpartner – sind nur mit ausdrücklicher, schriftlicher Zustimmung Fa. Joachim Richter Systeme und Maschinen, gültig. Alle Bestellungen und Aufträge sowie etwaige besondere Zusicherungen seitens der Fa. Joachim Richter Systeme und Maschinen, bedürfen der schriftlichen (Auftrags-) Bestätigung durch die Fa. Joachim Richter Systeme und Maschinen. Auf diese Form kann nur aufgrund schriftlicher Vereinbarung verzichtet werden. Bei ständigen Geschäftsbedingungen gelten diese Bedingungen, ohne dass es jeweils eines erneuten Hinweises bedarf. Eine Einholung baupolizeilicher und sonstiger behördlicher Genehmigungen obliegt dem Kunden. Verbraucher i. S. der Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, ohne dass diesen eine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann. II. Preise und AngeboteAngebote erfolgen unverbindlich und freibleibend III. Lieferung, LeistungstermineFür die Lieferzeit ist die in unserer Auftragsbestätigung angegebene Lieferwoche maßgebend. Liefer- und Leistungstermine, sowie Fristen sind verbindlich, wenn sie vom Kunden und von der Fa. Joachim Richter Systeme und Maschinen, im Einzellfall schriftlich als verbindlich bezeichnet worden sind; ansonsten sind alle Liefer- und Leistungstermine, sowie Fristen unverbindlich. Ist die Nichteinhaltung der Fristen auf höhere Gewalt, z.B. Mobilmachung, Krieg, terroristische Anschläge, Aufruhr, oder auf ähnliche Ereignisse, z.B. Streik, Aussperrung, zurückzuführen, verlängern sich die Fristen angemessen. Sowohl Schadensersatzansprüche des Kunden wegen Verzögerung der Lieferung oder Leistung als auch Schadensersatzansprüche statt der Leistungsind in allen Fällen der verzögerten Lieferung oder Leistung, auch nach Ablauf einer der Fa. Joachim Richter Systeme und Maschinen, gesetzten Frist zur Lieferung oder Leistung, ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder wegen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten zwingend gehaftet wird. Vom Vertrag kann der Kunde nur zurücktreten, soweit die Verzögerung der Lieferung oder Leistung von der Fa. Joachim Richter Systeme und Maschinen, zu vertreten ist. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden. IV. GewährleistungDie Fa. Joachim Richter Systeme und Maschinen, gewährleistet Unternehmern für einen Zeitraum von 12 Monaten ab Ablieferung der Ware, dass die gelieferte Sache im Zeitpunkt des Gefahrübergangs frei von Material- und Fabrikationsfehlern ist und die vertraglich zugesicherten Eigenschaften hat, soweit nicht das Gesetz gemäß § 479 Abs. 1 BGB längere Fristen vorschreibt, sowie in Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wegen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Fa. Joachim Richter Systeme und Maschinen, und bei einem arglistigen Verschweigen eines Mangels. Die gesetzlichen Regelungen über Ablaufhemmung, Hemmung und Neubeginn der Fristen bleibt unberührt. Die Fa. Joachim Richter Systeme und Maschinen, ist berechtigt, die zu erbringenden Lieferungen und Leistungen in Teillieferungen / -leistungen auszuführen. Die Zahlungsfristen, die unter dem Absatz Preise genannt wurden, gelten entsprechend. Der Kunde verpflichtet sich, bei Stornierung eines Auftrages oder Vornahme einer Bestelländerung, die zu einer Verzögerung der Auslieferung führt, auf Verlangen der Fa. Joachim Richter Systeme und Maschinen, 5% des betreffenden Auftragswertes zum Ausgleich der für die Fa. Joachim Richter Systeme und Maschinen, entstandenen Kosten zu entrichten, falls er die Stornierung oder Bestelländerung später als 75 Tage vor dem in der Auftragsbestätigung angegebenen Liefertermin veranlasst. V. GefahrenübergangDie Gefahr geht auch bei frachtfreier Lieferung auf den Kunden über, VI. Eigentumsvorbehalt / Verlängerter EigentumsvorbehaltDie Fa. Joachim Richter Systeme und Maschinen, behält sich das Eigentum an den gelieferten Produkten bis zur Erfüllung sämtlicher ihr gegen den Kunden aus der Geschäftsverbindung zustehenden Ansprüche vor. Soweit der Wert aller Sicherungsrechte, die der Fa. Joachim Richter Systeme und Maschinen, zustehen, die Höhe aller gesicherten Ansprüche um mehr als 20 % übersteigt, wird die Fa. Joachim Richter Systeme und Maschinen, auf Wunsch des Kunden einen entsprechenden Teil der Sicherungsrechte freigeben. Der Kunde kann an den gelieferten Produkten durch den Einbau in andere Geräte kein Eigentum erwerben. Bei Einbau in fremde Waren durch den Kunden wird die Fa. Joachim Richter Systeme und Maschinen, Miteigentümer der neuentstandenen Produkte zu den mitverwendeten fremden Waren. Die so entstandenen Produkte gelten als Vorbehaltsware der Fa. Joachim Richter Systeme und Maschinen. Während des Bestehens des Eigentumsvorbehaltes ist dem Kunde eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung untersagt und die Weiterveräußerung nur an Kunden im gewöhnlichen Geschäftsgang und nur unter der Bedingung gestattet, dass der Kunde von seinem Kunden Bezahlung erhält oder den Vorbehalt macht, dass das Eigentum auf den Kunden erst übergeht, wenn dieser seine Zahlungsverpflichtungen erfüllt hat. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Kunde auf das Eigentum der Fa. Joachim Richter Systeme und Maschinen, hinweisen und die Fa. Joachim Richter Systeme und Maschinen, unverzüglich benachrichtigen. Der Kunde tritt an die Fa. Joachim Richter Systeme und Maschinen, schon jetzt sicherheitshalber alle ihm aus der Weiterveräußerung / Weitervermietung und der Geschäftbeziehung zu seinem Abnehmer im Zusammenhang mit der Weiterveräußerung / Weitervermietung zustehenden Forderungen mit Nebenrechten in Höhe des Wertes der gelieferten Produkte ab. Der Kunde ist widerruflich ermächtigt und verpflichtet, die abgetretenen Forderungen einzuziehen. Die Fa. Joachim Richter Systeme und Maschinen, kann dem Abnehmer des Kunden die Abtretung jederzeit anzeigen. Bei Pflichtverletzungen des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist die Fa. Joachim Richter Systeme und Maschinen, nach erfolglosem Ablauf einer dem Besteller gesetzten angemessenen Frist zur Leistung zum Rücktritt und zur Rücknahme berechtigt; die gesetzlichen Bestimmungen über die Entbehrlichkeit einer Fristsetzung bleiben unberührt. Der Kunde ist zur Herausgabe verpflichtet. VII. Sonstige SchadensersatzansprücheSchadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Kunden (im Folgenden: Schadensersatzansprüche), gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen. Im Falle der Nichtannahme unserer Lieferung innerhalb von zwei Wochen nach Anzeige der Versandbereitschaft sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz anstatt der Leistung zu verlangen. In allen Fällen, in welchen wir berechtigt sind, Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen, sind wir berechtigt, als entgangenen Gewinn 30 % des Nettoauftragswertes zuzüglich Mehrwertsteuer zu verlangen. Uns bleibt die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens vorbehalten, dem Kunden bleibt vorbehalten, nachzuweisen, dass kein oder ein wesentlich geringerer als der pauschalisierte Schaden entstanden ist. Gleiches gilt für den Fall der Kündigung durch den Kunden nach § 649 BGB. In diesem Fall sind wir berechtigt als pauschale Abgeltung für die bis zur Kündigung erbrachten Leistungen und Aufwendungen einen Betrag in Höhe von 30 % der Nettovertragssumme zuzüglich Mehrwertsteuer zu verlangen. Uns bleibt die Geltendmachung von Ansprüchen für darüber hinausgehende Leistungen und Aufwendungen vorbehalten, dem Kunden bleibt nachgelassen darzulegen, dass tatsächlich geringere Leistungen und Aufwendungen erbracht wurden. Entsprechendes gilt für den Fall der Kündigung durch uns nach § 643 BGB. Bei Annahmeverzug des Kunden sind wir berechtigt, für Lagerung pauschal 0,5 % des Bruttorechnungsbetrages für jeden Monat geltend zu machen. Die Geltendmachung weitergehender Schadensersatzansprüche bleibt uns vorbehalten. Dem Kunden bleibt vorbehalten, nachzuweisen, dass uns kein oder ein geringerer Schaden als die geltend gemachte Pauschale entstanden ist. VIII. Gerichtsstand und anwendbares RechtAlleiniger Gerichtsstand ist, wenn der Kunde Kaufmann ist, bei allen aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar sich ergebenden Streitigkeiten der Sitz der Fa. Joachim Richter Systeme und Maschinen. Die Fa. Joachim Richter Systeme und Maschinen, ist jedoch auch berechtigt, am Sitz des Kunden zu klagen. Für die Rechtsbeziehungen im Zusammenhang mit diesem Vertrag gilt deutsches materielles Recht. IX. AbtretungsverbotDie Abtretung von Ansprüchen gegen uns ist ausgeschlossen. X. Verbindlichkeit des VertragesDer Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen in seinen übrigen Teilen verbindlich. Das gilt nicht, wenn das Festhalten an dem Vertrag eine unzumutbare Härte für eine Partei darstellen würde.
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